Streitwertvorschlag von Deutscher Konsumentenbund e.V. ist zu hoch

In einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit konnten wir für unsere Mandantin erfolgreich die Reduzierung des Streitwerts und damit der Verfahrenskosten erreichen. Gegner war der Deutsche Konsumentenbund e.V. Dieser hatte dem Gericht im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwertvorschlag von 30.000 EUR unterbreitet, welchem das Gericht zunächst gefolgt ist und den entsprechenden Streitwert festgesetzt hat. Unsere Recherchen ergaben verschiedene vergleichbare Gerichtsentscheidungen, in welchen Gerichte niedrigere Streitwerte festgesetzt hatten. Vermutlich war bei mindestens einer dieser Entscheidungen mit niedrigeren Streitwerten sogar der Deutsche Konsumentenbund e.V. selbst Verfahrensbeteiligter und konnte hier nur einen Streitwert von 10.000 EUR durchsetzen (LG Düsseldorf, 19 O 191/21). Die abweichenden gerichtlichen Entscheidungen konnten wir in unserem Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Berlin (15 O 157/22) und dem Kammergericht (5 W 131/22) benennen und so für unsere Mandantin erfolgreich eine Reduzierung des Streitwerts auf 20.000 EUR erreichen. Kämpfen bis zum Schluss lohnt sich!