Gerichtsverhandlung per Videokonferenz
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Gerichtsverhandlung per Videokonferenz

Die rechtliche Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen im Zivilprozess auch per Videokonferenz durchzuführen, besteht schon seit dem Jahr 2013 (§ 128a ZPO). Wie bei so vielem, war es jedoch letztlich die Pandemie, die zu einem Aufschwung bei der Nutzung dieser digitalen Möglichkeit geführt hat. Und so konnten wir in der letzten Woche unseren ersten zivilrechtlichen Gerichtstermin vom Schreibtisch aus vor dem Landgericht Stuttgart wahrnehmen.

Nachdem der Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Programm ausgestattet und Ton- und Bildeinstellungen ausgiebig getestet wurden, konnte der Termin reibungslos durchgeführt werden.

Konkret handelt es sich in diesem Fall um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine namhafte Leasingbank mit Sitz in Stuttgart, welcher mit einer Einigung im Sinne der Mandantin erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Speziell das Landgericht Stuttgart setzt lobenswerter Weise verstärkt auf diese Möglichkeit der digitalen Verhandlungsführung, da es aufgrund der Vielzahl der im Gerichtsbezirk ansässigen Großunternehmen oftmals Prozessbeteiligte aus ganz Deutschland (und darüber hinaus) hat.

Auch wenn selbstverständlich nicht jeder Gerichtssaal in Deutschland so schnell mit der notwendigen Technik ausgestattet werden kann und insbesondere etwa auch Zeugenvernehmungen vorzugsweise weiterhin in Person durchzuführen sein dürften, so ist doch zu hoffen, dass diese Art der Verhandlungsführung weiter „Schule macht“.

Denn es ist oft nur schwer ökonomisch wie auch ökologisch zu vermitteln, wenn Anwälte gerade für z.T. nur wenige Minuten dauernde Durchlauftermine durch halb Deutschland per Auto, Zug oder gar Flugzeug geschickt werden.

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