Eine AGB-Klausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz "in der Regel" versprochen wird, ist unwirksam.
Entscheidungsgründe
OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11
Eine AGB-Klausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz "in der Regel" versprochen wird, ist unwirksam.
Entscheidungsgründe
OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11
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