Was ist das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten?

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in § 3 BDSG näher bestimmt. Danach erfolgt der Umgang mit Daten entweder durch eine:

  • Datenerhebung
  • Datenverarbeitung (Speichern, Sperren, Verändern, Übermitteln, Löschen)
  • Datennutzung

Die Datenerhebung ist Voraussetzung für die Datenverarbeitung oder Nutzung. Es handelt sich hierbei um das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. (bspw. durch schriftliche oder mündliche Befragung, Datenabruf, Anforderung von Videomaterial etc.)

Datenverarbeitung ist laut BDSG das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten.

Die Datennutzung gilt als Auffangstatbestand, d.h. fällt der Umgang mit Daten unter keinen der oben genannten Tatbestände liegt im Zweifel eine Nutzung der Daten vor. Damit wird jede Verwendung der personenbezogenen Daten erfasst, soweit es sich nicht um die Verarbeitung selbst handelt.