Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in § 4g BDSG genannt:

  • Der Datenschutzbeauftragte muss auf die Befolgung der Vorschriften über den Datenschutz hinwirken,
  • die ordnungsmäßige Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen überwachen,
  • die bei der Verarbeitung von personenbezogener Daten tätigen Personen schulen,
  • das Verfahrensverzeichniss bekanntmachen und
  • die Vorabkontrolle durchführen.

Wie und in welchem Umfang die vorgenannten Aufgaben vom Datenschutzbeauftragten erfüllt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Datenschutzbeauftragte hat bei der Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen einen Ermessensspielraum. Idealerweise stimmt er sich dabei mit seinem jeweiligen Auftraggeber ab.

 

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