Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen Unternehmensbezeichnungen und Werktitel unterschieden werden. Unternehmensbezeichnungen können nicht separat, sondern nur bei Übertragung des dazugehörigen Geschäftsbetriebs übertragen werden. Werktitel können wie Marken übertragen werden (Markenkaufvertrag).
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