Was sind geografische Herkunftsangaben?

Nach der Legaldefinition des § 126 MarkenG sind geografische Herkunftsangaben Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Auch diese Bezeichnungen sind nach dem Markengesetz schutzfähig.

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