Was ist der Prioritätsgrundsatz im Markenrecht?

Dieser Grundsatz besagt, dass wenn zwei Markenrechte miteinander kollidieren, das jeweils früher angemeldete Recht vorrangig ist.

Dieser Grundsatz gilt nicht nur hinsichtlich eingetragener Marken, sondern auch, wenn eine Kollision mit geschäftlichen Bezeichnungen oder Herkunftsangaben droht.

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