Das sind die Sphären des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Sozialsphäre meint den Bereich menschlichen Lebens, in dem sich der Betroffene als Teil der Gesellschaft zeigt und wahrgenommen wird (Bsp. Aufenthalt in einem öffentlichen Park). Mit Privatsphäre ist der familiäre, häusliche Lebensbereich gemeint (Bsp. Gartenarbeit). Die Intimsphäre betrifft alle Vorgänge aus dem engsten Persönlichkeitsbereich eines Menschen (Bsp. das Intimleben).
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