Kann sich nur der auf die Pressefreiheit berufen, der beruflicher Presseangehöriger ist?

Nein. Die Pressefreiheit soll die Vielfältigkeit und Unverfälschthheit der Berichterstattung schützen, nicht eine bestimmte Berufsgruppe.

Jeder der sich ernstlich im Rahmen der Berichterstattung tätig wird und diese einem unbestimmten Personenkreis zugänglich macht, also veröffentlicht, kann sich grundsätzlich auch auf die Pressefreiheit berufen. Auch ein nur nebenberuflich tätiger oder ein Hobby- Redakteur kann sich auf die Pressefreiheit berufen.

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