Was kann man gegen Meinungsäußerungen tun?

Da das Grundgesetz jedem das Recht auf freie Meinungsäußerung sichert, kann der Betroffene bei Meinungsäußerungen keine Gegendarstellung oder Berichtigung verlangen. Nur in besonderen Fällen wie beispielsweise der Beleidigung oder der Schmähkritik, kann der Betroffene Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld verlangen.

Weitere Informationen zu den presserechtlichen Anspüchen und deren Durchsetzung...

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