Im Gegenzug zu den weit reichenden Freiheiten, sind alle Presseangehörigen dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Recherche und der Veröffentlichung die erforderliche und mögliche Sorgfalt walten zu lassen. Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten gehören:
- Verifikation von Vermutungen
- Sensibler Umgang mit Namensrechten
- Prüfung der Quelle
- Güterabwägung
- Trennungsgebot
- Sonstige journalistische Sorgfaltspflichten
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