Shopbetreiber im Internet müssen bei der Einbeziehung der AGB beachten, dass der Hinweis auf die AGB auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen wird.
Die AGB müssen hierfür auf der Bestellerseite durch einen gut sichtbaren und nicht missverständlichen Link aufgerufen und ausgedruckt werden. Die bloße Einblendung eines Links ohne Möglichkeit des Ausdrucks genügt nur dann, wenn der AGB-Text einen gewissen Umfang nicht überschreitet und dem Kunden somit eine kritische Prüfung der Bedingungen möglich ist.
Weitere Informationen zur Einbeziegung von AGB...