Wie kann man sich prozessual gegen AGB wehren?

Gegen fehlerhaften AGB kann grundsätzlich mit einer Abmahnung vorgegangen werden.  Weiter besteht für einen Mitbewerber gegenüber den Verwender der fehlerhaften AGB wegen unlauteren Rechtsbruch ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung gem. §§ 8, 4 Nr. 11 UWG der Verwendung der fehlerhaften AGB.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Unterlassungs- und Widerrufanspruchs nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Anspruchsberechtigt sind hier jedoch nur bestimmte Stellen, so insbesondere bestimmte Verbände und die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern (§ 3 UKlaG).

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