Kann jeder Vertrag durch Kündigung aufgehoben werden?

Nein. Nur Dauerschuldverhältnisse enden durch Kündigung (bspw. Mietverträge, Dienstverträge, Gesellschaftsverträge). Bei Verträgen mit ohnehin begrenzten Leistungspflichten besteht gar kein Bedarf zur Kündigung, weil sie durch Erfüllung gemäß  § 362 BGB erlöschen.

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