Wann ist eine Kündigung wirksam?

Es muss ein Kündigungsrecht bestehen, die Kündigung muss gegenüber dem Vertragspartner in der Regel schriftlich erklärt werden und eventuell bestehende Kündigungsfristen müssen gewahrt werden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Letztere liegt vor, wenn ein Dauerschuldverhältnis schon vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet werden soll. Wirksamkeitsvoraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes. 

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