Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist eine Urkunde, in der der Unternehmer den Inhalt eines angeblich geschlossenen Vertrages widergibt. Hierin ist keine Annahme eines Angebots zu sehen, vielmehr soll im Bestätigungsschreiben der vertraglich bereits vereinbarte Inhalt noch einmal zusammengefasst werden.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben findet nur Anwendung im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten. Widerruft der Empfänger das Schreiben nicht, gilt in der Regel der Vertrag entsprechend dem Inhalt des Schreibens als zustande gekommen.
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