Wann besteht ein wirksamer Widerruf?

Durch den Widerruf wird ein zunächst gültig geschlossener Vertrag  als von Anfang an unwirksam angesehen. Die Vertragspartei muss dafür die eigene auf den Vertrag gerichtete Willenserklärung zurücknehmen. Damit dieser wirksam ist, muss ein Widerrufsrecht im Sinne des § 355 BGB bestehen und der Widerruf muss fristgerecht (innerhalb von zwei Wochen) erklärt werden.

Um zu widerrufen bedarf es einer Widerrufserklärung (§ 355 Abs.1 BGB), die entweder schriftlich, in Textform, oder durch bloße Rücksendung der Ware erfolgen kann. Zu beachten ist, dass regelmäßig nur Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Vertraglich können aber auch Widerrufsrechte zwischen Unternehmern vereinbart werden.

Weitere Informationen zum Widerruf und dessen Voraussetzungen...

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