Wann besteht eine Pflicht zur Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung bezeichnet regelmäßig eine Zusammenfassung derjenigen Informationen, die eine datenverarbeitende Stelle aufgrund gesetzlicher Vorschriften den Betroffenen übermitteln muss. Diese muss dann erfolgen, wenn:

  • personenbezogene Daten verarbeitet werden (die Voraussetzungen sind jedoch bereits bei der bloßen Erfassung von Name und Anschrift erfüllt),
  • es sich um Anbieter von Telemedien handelt (insbesondere Websitebetreiber),
  • erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden.

Die Pflicht entfällt sobald der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat (§ 33 Abs.2 BDSG).

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