Was ist eine Schutzschrift?

Mit einer Schutzschrift kann bei einem drohenden Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung dem Gericht bereits vorab und vorbeugend die Sicht des von der einstweiligen Verfügung betroffenen Antragsgegners geschildert werden. Das Gericht soll mit der Schutzschrift davon überzeugt werden, die einstweilige Verfügung überhaupt nicht zu erlassen. 

Die Schutzschrift schildert die Sach- und Rechtslage aus der Sicht der abgemahnten Partei. Daher ist sie ebenso wie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das zuständige Gericht zu senden, das auch für den Erlass der einstweiligen Verfügung zuständig wäre. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn mehrere oder sogar alle Gerichte in Deutschland zuständig sind. Insbesondere bei "Internet-Sachverhalten" kommt dies vor.

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