Anmeldung des Designs

Anmeldung_GeschmacksmusterEin Design ist nach deutschem Designrecht nur dann geschützt, wenn es in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen ist, § 27 Abs. 1 DesignG. Das Eintragungsverfahren wird durch die Anmeldung des Designs zur Eintragung in das Register eingeleitet. Bei der Anmeldung eines Designs sind verschiedene gesetzlich geregelte Voraussetzungen zu beachten. Sind diese erfüllt, wird das Designs in das Register eingetragen.