Lizenzrate in %

Bei der Vereinbarung einer prozentualen Lizenzrate wird die Lizenzgebühr als Prozentsatz einer Bezugsgröße ermittelt. Bezugsgröße sind i.d.R. die (Netto-) Umsatzerlöse.

Die Bezugsgröße wird ermittelt, indem der Nettoverkaufspreis mit der Absatzmenge multipliziert wird:

(Netto-) Umsatzerlöse = Nettoverkaufspreis * Absatzmenge

Für den Lizenznehmer bedeutet die Vereinbarung einer Lizenzrate in % als besonderem Lizenzmodell:

  • Marktrisiko durch Kosten für eigene Investitionen in Produktion, Marketing, Vertrieb, etc.
  • Keine Fixkosten aus der Lizenzierung

Auf Seiten des Lizenzgebers bestehen:

  • Marktrisiko in Form eines Preis- und Mengenrisikos: Nettoumsatzerlöse müssen ausreichend sein, um Entwicklungskosten zu decken
  • Entwicklungsrisiko, falls Entwicklungskosten nicht gedeckt werden, s.o.
  • Chance auf Teilhabe an positiven Umsatzentwicklungen (sowohl Preis- als auch Mengenentwicklung)

Bei der Vereinbarung einer Lizenzrate teilen beide Parteien die Möglichkeit, an einer positiver Marktentwicklung zu partizipieren und die Risiken werden verteilt.

Die Herausforderungen bei der Vereinbarung einer Lizenzrate bestehen vor allem in:

  • Bestimmung der Bezugsgröße: Umsatz, Rohertrag, Gewinn, etc.
  • Eindeutige Abgrenzung der Bezugsgröße (Netto, Bestandteile, etc.)
  • Nachprüfbarkeit der Abrechnung
  • Angemessene Berücksichtigung des Insolvenzfalls

Lizenzraten können auch gestaffelt vereinbart werden, z.B. in Abhängigkeit von bestimmten Grenzen der Nettoverkaufspreise.

Anstelle des Umsatzes können auch andere Bezugsgrößen für die Berechnung einer Lizenzrate gewählt werden. Beispielsweise könnte grundsätzlich auch der Gewinn des Lizenznehmers als Bezugsgröße gewählt werden. Dieser Ansatz sollte allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt und nur bei einem engen Vertrauensverhältnis der Parteien vereinbart werden. Die Berechnung des Gewinns kann zu vielfältigen Meinungsverschiedenheiten und sogar Manipulationsmöglichkeiten führen, welche die erfolgreiche Vertragsdurchführung erschweren oder sogar verhindern können.

Formulierungsbeispiele:

„Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von x% der Nettoverkaufserlöse der Lizenzprodukte.“

oder

„Der Lizenznehmer zahlt an den Lizenzgeber eine Lizenzgebühr gemäß folgender Staffel:
(a) [...]% der Nettoverkaufserlöse der Lizenzprodukte für Nettoerlöse bis zu [...] EUR innerhalb eines wie in diesem Vertrag definierten Abrechnungszeitraums;
(b) [...]% der Nettoverkaufserlöse der Lizenzprodukte für Nettoerlöse bis zu [...] EUR innerhalb eines wie in diesem Vertrag definierten Abrechnungszeitraums;
(c) [...]% der Nettoverkaufserlöse der Lizenzprodukte für Nettoerlöse bis [...] EUR innerhalb eines wie in diesem Vertrag definierten Abrechnungszeitraums.“

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