Schadensersatz im Kaufrecht

Grundsätzlich kann der Käufer im Rahmen seiner kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte neben der Ausübung des Rücktritts- oder Minderungsrechts Schadenersatzanprüche geltend machen.

Voraussetzungen des kaufvertraglichen Schadenersatzanspruchs

Um Schadenersatzandprüche im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag geltend zu machen wird verlangt, dass

  • der Verkäufer seine Pflicht aus dem Kaufvertrag, nämlich die Sache frei von Sach und Rechtsmängeln zu liefern, verletzt hat,
  • der Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat,
  • der Verkäufer die Nichtlieferung einer mangelfreien Sache bis zum Ablauf der Frist zu vertreten hat, dies wird i.d.R. vermutet.

Die allgemeinen Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch werden durch die Spezialregelung des § 440 BGB im Kaufrecht geringfügig ergänzt. Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen muss der Käufer dem Verkäufer grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.

§ 440 BGB regelt dabei einige Ausnahmetatbestände. Demnach ist eine Fristsetzung entbehrlich wenn,

  • der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung verweigern kann, § 439 Abs. 3,
  • die vom Käufer gewählte Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
  • dem Käufer die zustehende Nacherfüllung unzumutbar ist.

Formen des Schadenersatzes

Schadenersatz wegen eines behebbaren Mangels

Grundsätzlich kann der Käufer wegen behebbarer Mängel den sogenannten "kleinen Schadenersatz" verlangen, d.h. er behält die mangelhafte Sache und verlangt, so gestellt zu werden, als ob der Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt hätte.

Ist der Mangel der Kaufsache jedoch erheblich, so kann der Käufer auch den "großen Schadenersatz" verlangen, dabei gibt der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache zurück und verlangt Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des gesamten Kaufvertrages entstanden ist.

Schadenersatz wegen Verzögerung der mangelfreien Leistung

Liefert der Verkäufer die mangelfreie Sache zu spät, ist es möglich dass dem Käufer aufgrund der Verzögerung ein Schaden entstanden ist. Diesen kann der Käufer ebenfalls ersetzt verlangen.

Beispiel: K kauft von V eine Maschine für seinen Betrieb. Diese funktioniert jedoch nicht und muss repariert werden. Aufgrund der Verzögerung muss K vorübergehend eine Ersatzmaschine mieten. K entstehen Kosten aufgrund der Ersatzanmietung, die er ersetzt verlangen kann. 

Schadenersatz wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter

Denkbar ist auch der Fall, dass dem Käufer ein Schaden entsteht, der über die mangelhafte Sache hinausgeht. Man spricht von einem sog. Mangelfolgeschäden. 

Beispiel: K kauft von V ein Auto. Aufgrund der Mangelhaftigkeit erleidet K einen Unfall und wird körperlich schwer verletzt. K kann z.B. auch die Krankenhauskosten etc. ersetzt verlangen

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