GG Artt. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs. 1 Satz 2; KUG §§ 22, 23
Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.
BGH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08
Siehe hierzu auch: BGH: Beschluss vom 04. August 2009
Das Landgericht Berlin sah die Bespitzelung eines Journalisten der "Berliner Zeitung" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als rechtswidrig an und sprach dem betroffenen Journalisten aufgrund einer damit verbundenen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung eine