Neues zum Einkommensteuerrecht

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FG Niedersachsen: Unfallchirurg darf Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzen, 1 K 292/19

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat entschieden, dass ein Unfallchirug die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen kann. Nach Angaben des Arztes nutzte dieser den Raum mit Hilfe einer vom Krankenhaus bereitgestellten Teleradiologie zur Begutachtung radiologischer Aufnahmen, sowie zu Fortbildungszwecken.

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BFH: Aufwendungen für Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin, VI R 46/17

Auch eine Flugbegleiterin kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) ggf. in ihrer Steuererklärung ein Arbeitszimmer geltend machen.

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

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