Übersicht Berufung
Die Berufung dient der Überprüfung eines gerichtlichen Urteils. Diejenige Partei (Kläger oder Beklagter), welche im Ausgangsverfahren unterlegen ist, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Hierzu muss innerhalb verhältznismäßig kurzer Fristen eine Berufungsschrift eingelegt und diese im Einzelnen begründet werden. Ein Anwalt kümmert sich um alle erforderlichen Schritte und überwacht die relevanten Fristen.
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Leistungen
Leistungen
Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.