Übersicht Revision
Mit einer Revision kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Urteil überprüft werden. Hierzu muss innerhalb relativ kurzer Fristen eine Revisionsschrift eingelegt und diese im Einzelnen begründet werden. Wir vertreten Sie in allen Revisionsverfahren mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen. Für Zivilsachen beim BGH vermitteln wir Ihnen gerne einen dort zugelassenen Kollegen und unterstützen Sie auf Wunsch zusätzlich.
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Leistungen
Leistungen
Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.