Revision BFH

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Preis auf Anfrage

Spezifikationen

ja
ja
Schriftsatz
31.12.1969

 

Soweit die Klage vom Finanzgericht ganz oder teilweise abgewiesen wurde, kann der Steuerpflichtige den Bundesfinanzhof (BFH) anrufen. Hierzu stehen ihm mit der Revision zur Verfügung, falls diese vom Finanzgericht im Urteil ausdrücklich zugelassen werden. 

Leistungen

Leistungen

Individuelle anwaltliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren. Insbesondere: Recherche (Aktenstudium, Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung etc.), Lösungen (Erklärungen, Anträge, Begründungen, Erwiderungen, Stellungnahmen, Verträge, Gutachten etc.), Korrespondenz (Ein- und Ausgang von z.B. Post, Emails, Chats), Kommunikation (Besprechungen, z.B. persönlich, telefonisch, Skype, Facetime) und Termine (Wahrnehmung auswärtiger Termine einschl. Reisen). Umfang der Tätigkeiten nach Bedarf.