BGH: Bereithalten von Archivbeiträgen, VI ZR 243/08

GG Artt. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1; BGB §§ 823 Abs. 1 Ah; 1004 Abs. 1 Satz 2; KUG §§ 22, 23

Zur Zulässigkeit des Bereithaltens von sogenannten Dossiers zum Abruf im Internet, in denen den Täter identifizierende alte Wort- und Bildberichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind.

BGH, Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08

Siehe hierzu auch: BGH: Beschluss vom 04. August 2009

 

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