Arten der Lizenzierung

LizenzierungsartenMan kann verschiedene Arten der Lizenzierung unterscheiden. Grundlegend unterscheiden sich dabei die einfache Lizenz und die ausschließliche Lizenz (auch exklusive Lizenz genannt). Während bei einfachen Lizenzen mehrerer Lizenznehmer die Lizenzen nutzen können, ist bei ausschließlichen Lizenzen in der Regel nur ein Lizenznehmer berechtigt, nämlich der "exklusive Lizenznehmer". Dieser kann ggf. auch den Lizenzgeber von der weiteren Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Zu beachten ist, dass die Terminologie der Lizenzarten in der Praxis uneinheitlich verwendet wird. Außerdem existieren verschiedene Unterformen der Lizenzen, so dass in jedem Fall im Lizenzvertrag eine Klarstellung bzw. Definition der von den Parteien konkret gewünschten Lizenzform erfolgen sollte.

Einzelne Lizenzarten

Einfache Lizenz

Soweit einfache Lizenzen (auch nicht ausschließliche Lizenz genannt) eingeräumt werden, ist deren Inhaber berechtigt, den Lizenzgegenstand neben dem Lizenzinhaber zu nutzen. In welchem Umfang und auf welche Art regelt der Lizenzvertrag. Außerdem können weitere berechtigte (dritte) Lizenznehmer vorhanden sein, die den Lizenzgegenstand ebenfalls nutzen dürfen. Der Lizenzgeber behält sich also das Recht vor, an der Marke weitere Lizenzen zu erteilen oder er hat dies schon getan. In welchem Umfang und auf welche Art dies geschieht, regelt der Lizenzvertrag.

Alleinlizenz

Von einer Alleinlizenz spricht man, wenn der Lizenzgeber zwar keine weiteren Lizenzen an Dritte erteilen darf, selbst jedoch weiterhin zur Nutzung berechtigt ist (vgl. etwa § 31 Abs. 3 Satz 2 UrhG).

Ausschließliche / exklusive Lizenz

Bei ausschließlichen / exklusiven Lizenzen kann der Inhaber alle anderen Personen von der Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Dies betrifft regelmäßig auch den Lizenzgeber selbst.

Negative Lizenz

Als negative Lizenz wird eine Nichtangriffsverpflichtung bezeichnet. Der Lizenzgeber verzichtet dabei lediglich darauf, eventuell bestehende Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Es handelt sich bei der negativen Lizenz insoweit um eine Duldungsvereinbarung mit einer nur schuldrechtlichen Wirkung. 

Die Negativlizenz stellt einen Gegenbegriff zu den regelmäßig umfangreich(er) definierten (positiven) Lizenzen in Form der ausschließlichen oder einfachen Lizenz und der Alleinlizenz (s.o.) dar. Ob eine Negativlizenz vorliegt, ist ggf. durch Auslegung des jeweiligen Vertrages zu ermitteln.

Freie Lizenz

Als freie Lizenz wird Einräumung einer Nutzungsberechtigung unter bestimmten vorher festgelegten Bedingungen bezeichnet. Die freie Lizenz ist häufig unentgeltlich ausgestaltet und räumt häufig sehr weitgehende Rechte wie z.B. auch die Bearbeitung des Lizenzgegenstandes ein.

Hauptanwendungsbereich der freien Lizenz ist das Urheberrecht. Es existieren über 30 unterschiedliche Standardlizenzen. Eine der bekannteren freien Lizenzen für Software ist etwa die GNU General Public License (GPL).

Individuelle Lizenzierung

Die Grundformen der Lizenzierung (einfache oder ausschließliche Lizenzierung) können im Rahmen einer individuellen Lizenzierung unterschiedlich beschränkt werden. Soll eine beschränkte Lizenz eingeräumt werden, bestimmen die Vertragsparteien den konkreten Umfang. Möglich ist es, den Umfang der Nutzung räumlich, zeitlich und/oder inhaltlich zu beschränken.

Beispiele: (1) Es wird ein Nutzungsrecht zum Verkauf von DVD´s in Deutschland (räumliche Beschränkung) für das Jahr 2009 (zeitliche Beschränkung) für den Privatgebrauch (inhaltliche Beschränkung) eingeräumt.

(2) Die Marke eines Begleidungsherstellers wird an einen Brillenhersteller zur Verwendung auf den Brillengestellen lizenziert und damit eine produktgruppenbezogene Beschränkung vorgenommen.

Welche Lizenz ist die Richtige? 

Die jeweiligen Lizenzarten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Einzelheiten zur jeweiligen Einordnung befinden sich im Artikel "Bewertung der Lizenzarten: Vor- und Nachteile".

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