Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung im UWG

Unterlassungs VerpflichtungserklärungLiegt eine wettbewerbswidrige unlautere Handlung vor, wird das wiederholte unlautere Verhalten solange vermutet, bis eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung kann also wettbewerbswidriges Verhalten schnell, effizient und relativ kostengünstig unterbunden werden.

Auch im Wettbewerbsrecht gelten zunächst die allgemeinen Erwägungen einer strafbewehrte Unterlassungserklärung. Unter dem angegebenebn Link finden sich auch eine Checkliste und das Muster einer Unterlassungserklärung.

Durch die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches den Zweck hat widerholtes unlauteres Verhalten zu verhindern und dem Gläubiger entsprechend Sicherheit zu verschaffen. Bei widerholtem Rechtsverstoß, trotz der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine entsprechend angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen. Ein Eingeständnis oder eine Anerkennung weiterer Ansprüche bedeutet die Erklärung aber nicht. Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vom 26.11.2020, wurde durch den neu eingeführten § 13a UWG eine Regelung für die Vertragstrafe in das UWG eingeführt.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860