Bedingungen und Befristungen

Der Moment des Eintritts der Wirkungen des Vertrages kann von den Parteien individuell vereinbart werden. Das Gesetz unterscheidet hierbei zwischen Bedingungen und Befristungen.

Aufschiebende Bedingung

Durch Parteivereinbarungen kann der Eintritt der Rechtswirkungen eines Vertrages von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Die Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis. Bis zum Eintritt dieses Ereignisses steht dem Erwerber zunächst ein Anwartschaftsrecht zu, dass mit dem Eintritt der Bedingung zum Vollrecht erstarkt.

Beispiel: Der Rocker verkauft sein Motorrad an einen Lehrer unter der Bedingung, dass ein bestimmtes neues Modell auf den Markt kommt (Zufallsbedingung).

Der Lehrer kann die Übereignung des Motorrades nicht verlangen, bevor das neue Modell auf den Markt gelangt. Grundsätzlich sind Bedingungen bei jedem Rechtsgeschäft zulässig, soweit sie ausgeschlossen sind. Bedingungsfeindlich sind etwa Bedingungen bei bestimmten familienrechtlichen Rechtsgeschäften, wie etwa der Eheschließung, § 1303 f. BGB. Der gesetzlichen Regelung über die Aufrechnungserklärung (§ 388 BGB) lässt sich ein allgemeiner Rechtsgedanke entnehmen, wonach eine unzulässige Bedingung ausnahmsweise dann zulässig sein kann, wenn der der Gegner damit einverstanden ist.

Von der Zulässigkeit ist wiederum die Wirksamkeit der Bedingungen zu unterscheiden. Unwirksam ist eine Bedingung die rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Darüber hinaus ist die aufschiebende Bedingung und damit das Rechtsgeschäft selbst unwirksam, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt ( §§ 134, 138 BGB).

Befristung, Anfangstermin und Endtermin

Befristungen sind zukünftige Ereignisse, deren Eintritt gewiss ist, wie etwa der Eintritt eines bestimmten, in der Zukunft liegenden Datums. Knüpfen die Parteien den Eintritt der Wirkungen des Vertrages an den Eintritt einer solchen Befristung, so handelt es sich um einen Anfangstermin. Knüpfen die Parteien das Ende der Wirkungen des Vertrages an eine solche Bedingung, so liegt idR ein befristeter Vertrag vor.

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