Formalien Markenanmeldung EU

Das Eintragungsverfahren beginnt mit der Anmeldung, d.h. dem Antrag auf Eintragung eines Zeichens als Unionsmarke. Die Anmeldung ist in Art. 30 ff. UMV geregelt.

Gemäß Art. 30 UMV kann die Anmeldung der Unionsmarke nur noch beim EUIPO direkt eingereicht werden. Die frühere Option einer Einreichung bei einem nationalen Markenamt ist mit der Reform aus dem Gesetz gestrichen worden, nachdem die Anmelder von dieser Möglichkeit de facto keinen Gebrauch gemacht haben.

Nach Art. 30 Abs. 2 UMV hat das EUIPO eine Empfangsbescheinigung auszustellen. Bei elektronischer Anmeldung erhält man sofort bei Abschluss der Online-Prozedur eine Empfangsbestätigung mit Anmeldenummer. Diese sollte man sofort herunterladen und sichern, weil sie nicht Teil des elektronischen Akteninhalts wird und später nicht mehr verfügbar ist.

Für die Anmeldung ist ein im Internet verfügbares Anmeldeformblatt vorgesehen (vgl. Art. 63 Abs. 1 lit. a. DVUM). Die Verwendung dieses Formblatts ist zwar nicht obligatorisch, ist jedoch praktisch dringend zu empfehlen, weil dadurch die Behandlung von Anmeldungen erleichtert und beschleunigt wird. Daneben können gemäß Art. 98 Abs. 3 UMV auch elektronische Anmeldeformulare verwendet und dem Amt übermittelt werden. Ab 01.01.2018 ist eine Einreichung per Telefax grundsätzlich nicht mehr möglich[1]. Auch bei gestörter Kommunikation über das online-Tool ist zwischenzeitlich keine Anmeldung per Fax mehr möglich, da das EUIPO generell die Kommunikation per Fax nicht mehr anbietet.   

Elektronische Anmeldungen nehmen an Bedeutung zu, nicht zuletzt wegen der geringeren Anmeldegebühr und der Möglichkeit, auf ältere Anmeldungen zurückzugreifen und deren Daten in die neue Anmeldung zu übernehmen. Eine Signatur-Karte oder die Einhaltung sonstiger strenger formeller Voraussetzungen sind nicht vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt in einer Online-Sitzung. Registrierte Nutzer können auf ihre Datenbestände zugreifen und die Daten und Formulare zur späteren Verwendung speichern.


[1] Vgl. Ex-17-4 vom 16.08.2017, https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/contentPdfs/law_and_practice/decisions_president/ex17-4_de.pdf Abruf am 01.11.2019.

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