Anmeldung Unionsmarke, Art. 30 ff. UMV

Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register setzt das Eintragungsverfahrens in Gang. Einzelheiten regeln die Art.30 ff. UMV. Dabei ist auf verschiedene Formalien zu achten und es sind bestimmte inhaltliche Angaben zu machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Priorität oder Seniorität in Anspruch genommen werden.

Formalien

Bei der Anmeldung der Unionsmarke sind verschiedene in Art. 30 UMV geregelte Formalien zu beachten.

Inhalte

Die Inhalte einer Unionsmarkenanmeldung sind insbesondere:

  • Person des Anmelders 
  • ggf.  Vertreter
  • Marke
  • Waren und Dienstleistungen
  • Verfahrenssprache und zur zweiten Sprache  

Priorität

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, in der Anmeldung auch eine Priorität gem. Art. 34 UMV oder eine Ausstellungspriorität gem. Art. 38 UMV zu nutzen.

Seniorität

Regelungen zur Seniorität finden sich in Art. 39 und 40 UMV.

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