Ja. Eine Willenserklärung kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (Nicken, Bezahlen des Kaufpreises) abgegeben werden. Das Zivilrecht kennt nur wenige Vertragstypen, bei denen die Vereinbarung schriftlich abgegeben oder gar notariell beurkundet werden muss (Bsp. Verträge über den Kauf oder die Belastung eines Grundstücks, Schenkungsverträge, Ausbildungsverträge).
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