böhm anwaltskanzlei. setzt Gegendarstellung in Print- und Onlineausgabe durch

Einer unser Mandanten stand im Fokus der Berichterstattung eines Regionalblattes. Dieses hatte wegen des Verdachts der Korruption und anderen vermeintlichen Fehlverhalten berichtet. Diese Verdachtsberichterstattung stützte die Zeitung dabei u.a. auf mehrere Tatsachenbehauptungen, die unzutreffend waren. Der Mandant begehrte insbesondere die Erwiderung und Darstellung seiner Sichtweise hier, sodass der Verlag auf Abdruck einer Gegendarstellung in Anspruch genommen wurde.