Für unsere Mandantin konnten wir vor dem FG Berlin-Brandenburg die Anerkennung von Fahrtkosten und Kosten für Büropflanzen als Betriebsausgaben durchsetzen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Bereich der Versicherungsvermittlung tätig ist, wandte sich als Mandant an uns, nachdem diese vom Finanzamt mehrere abgeänderte Feststellungbescheide aufgrund durchgeführter Steuernachprüfungen erhalten hatte. Im Einzelnen wollte das Finanzamt Berlin-Reinickendorf mehrere Betriebsausgaben als solche nicht anerkennen, wie unter anderem Fahrtkosten und Kosten für Büroausstattung.
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