Nein, der Schutz einer Marke kann auch auf anderen Wegen erreicht werden. So unterfällt eine Marke auch dann markenrechtlichen Schutz, wenn sie durch ihre Benutzung im Verkehr eine gewisse Bekanntheit und daher so genannte „Verkehrsgeltung" erlangt hat. Zudem gibt es auch so genannte „Notorisch bekannte Marken". Diese haben einen besonders hohen Grad an Verkehrsgeltung (Verkehrsdurchsetzung) erreicht und genießen besonderen Schutz.
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