Rechteerwerb und Markenschutz

Rechte an Marken können originär oder derivativ entstehen. Markenschutz ensteht demzufolge entweder ursprünglich und erstmalig oder in abgeleiteter Form von einer bereits bestehenden Marke.

Beim originären, also ursprünglichen Rechteerwerb entstehen die Rechte an Marken entweder durch Eintragung eines Kennzeichens als Marke in ein Markenregister oder durch umfangreiche Benutzung. Bei ausreichend umfangreicher Benutzung werden Markenrechte entweder als sog. Benutzungsmarke oder durch Erreichung sog. Verkehrsgeltung erworben.

Der derivative, also abgeleiteten Rechteerwerb erfolgt als Erwerb von Rechten an bereits bestehenden Marken in einem näher zu definierendem Umfang. Beispielsweise erfolgt durch den Abschluss eines Markenlizenzvertrages ein derivativer Rechteerwerb.

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