Sind Meinungsäußerungen von der Pressefreiheit geschützt?

Nein. Hier greift aber der Schutz von Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes ein, der die Freiheit zur Meinungsäußerung schützt, soweit mit der Meinungsäußerung nicht ein vorrangiges Grundrecht eines anderen unverhältnismäßig verletzt wird.

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