Die Presse soll umfassend über alle Geschehnisse, die von öffentlichem Interesse sind, frei und ohne Zensur berichten können. Sie ist essentiell für einen demokratischen Rechtsstaat und soll der Kontrolle der staatlichen Gewalt dienen. Sie wird auch die „Vierte Gewalt“ genannt. Nur durch eine Verankerung der Pressefreiheit im Grundgesetz ist der dauerhafte Bestand gesichert und der Gesetzgeber an diese Grundfreiheit gebunden.
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