Was regelt der Lizenzvertrag?

Der Lizenzvertrag regelt die Nutzung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patent-, Marken-, Urheberrechten). Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht, sein konkretes Werk zu verwerten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Lizenzverträge können unterschiedlichste Gegenstände regeln. Daher gibt es eine Vielzahl spezieller Lizenzverträge (z.B. Markenlizenzvertrag, Verlagsvertrag, Urheberlizenzvertrag). Die Parteien können in den jeweiligen Verträgen die Art der Lizenzierung selbst wählen.

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