Hat der Urheber ein Recht darauf, dass sein Name im Zusammenhang mit seinem Werk angegeben wird?

Ja, nach § 13 UrhG hat der Urheber ein Recht auf Anerkennung der Urheberehre als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Dieses Recht beinhaltet auch den Anspruch auf Nennung des Namens bei Verwendung des Werkes. Der Urheber darf bestimmen, ob und wie das geschieht.

Weitere Informationen zu den Rechten des Urhebers...

Ähnliche Beiträge