Ja, die Schutzrechte aus dem Marken-, Urheber-, Geschmacksmuster- und Patentrecht können auch nebeneinander angewendet werden, soweit die jeweiligen Schutzvoraussetzungen gegeben sind. Ein Produkt kann also durch mehrere Schutzgesetze geschützt sein.
Weitere Informationen zur Abgrenzung des Urheberrechts von anderen Rechtsgebieten und deren parallele Anwendbarkeit finden Sie hier.