Beim Patentrecht wird vorwiegend die geistige, gewerbliche Leistung geschützt. Faustregelartig lässt sich insoweit der kulturelle Bereich dem Urheberrecht und der technische Bereich dem Patentrecht zuordnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt die Voraussetzungen beider Schutzgesetze erfüllen.
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