Dürfen AGB nachträglich einseitig geändert werden?

Grundsätzlich nein. AGB sind Vertragsbestandteil und bedürfen damit für ihre Änderung grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.

Eine Änderung der AGB durch bloßes Schweigen des Verbrauchers auf einen Änderungshinweis ist nur unter engen Grenzen möglich. Dazu bedarf es eines entsprechenden Änderungsvorbehaltes im ursprünglichen Vertrag und die Änderung darf für den Verbraucher nicht unzumutbar sein.

Zu beachten ist dabei, dass der Änderungsvorbehalt im ursprünglichen Vertrag nur dann wirksam ist, wenn für den Verbraucher genau erkennbar ist, in welchem Umfang Änderungen möglich sind, Ein pauschaler Vorbehalt, die AGB zu ändern ist unwirksam.

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