Können AGB auch bei Vertragsschlüssen im Internet wirksam einbezogen werden?

Ja, AGB können auch bei Vertragsschlüssen im Internet wirksam einbezogen werden.

Zu beachten ist jedoch, dass der Hinweis auf diese auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden darf und die AGB auf der Bestellseite durch einen gut sichtbaren und nicht missverständlichen Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Die bloße Einblendung eines Links ohne Möglichkeit des Ausdrucks genügt nur dann, wenn der AGB-Text einen gewissen Umfang nicht überschreitet und dem Kunden somit eine kritische Prüfung der Bedingungen möglich ist. 

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