Was ist bei der Einbeziehung von AGB gegenüber Unternehmern zu beachten?

Die Einbeziehung von AGB gegenüber Unternehmern unterliegt nicht den strengen Regelungen wie beim Verbraucher. 

Nach § 310 Abs. 1 BGB sollen die Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB nicht im Verkehr zwischen Unternehmern angewandt werden. Die Einbeziehung findet hier nach den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen und handelsrechtlichen Grundsätzen statt. AGB sind etwa bei langen Geschäftsbeziehungen zweier Unternehmer schon dann einbezogen, wenn von einer Seite auf die AGB hingewiesen wird und die andere Partei dazu geschwiegen hat.

Weitere Informationen zur Wirksamkeit von AGB ...

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860