Können gegenüber Unternehmern fremdsprachigen AGB verwendet werden?

Es kommt darauf an. Grundsätzlich sind Unternehmer weniger schutzwürdig als Verbraucher. Auch bei der Einbeziehung von AGB sind weniger strenge Voraussetzungen geknüpft. Doch auch bei Unternehmern muss der Verwender der AGB der anderen Partei die Möglichkeit verschaffen, zumutbar von den AGB Kenntnis zu erlangen.

In welcher Sprache die Kenntnisnahmemöglichkeit geschaffen werden muss, richtet sich grundsätzlich nach der Verhandlungs- und Vertragssprache. Werden die Vertragsverhandlungen beispielweise auf Englisch geführt, so werden auch englische AGB wirksam einbezogen. Anders dürfte es sich jedoch verhalten, wenn die vorangegangenen Vertragsverhandlungen auf Deutsch stattfanden, die AGB jedoch in einer anderen Sprache verfasst wurden. In letzterem Fall wären diese AGB nicht wirksam einbezogen und somit nicht Vertragsbestandteil geworden.

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