Nein. Eine wirksame Einbeziehung von AGB gegenüber Verbrauchern, setzt die Möglichkeit voraus, in zumutbare Weise Kenntnis von ihrem Inhalt zu nehmen. Dies ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Vertragspartner die Sprache, in der die AGB verfasst sind, nicht beherrscht. Mithin werden solche AGB nicht Vertragsbestandteil
Weitere Informationen zur Wirksamkeit von AGB...